Avvocato Dr. Patrizia Salati

Erbrecht und Schenkungen

In solchen Rechtsgebieten erstreckt sich meine Tätigkeit auf:

  • Beratung von EU Bürgern bei Schenkungen von Immobilien in Italien oder bei Verfügungen von Todes wegen, die auch Immobilien in Italien betreffen.
  • Unterstützung bei der Abfassung von Testamenten mit Italienbezug.
  • Beratung über die Zweckmäßigkeit der Ausstellung eines Erbscheins (in Deutschland) oder eines europäischen Nachlasszeugnisses.
  • Unterstützung für ausländische Mandanten, die in Zusammenhang mit einer bevorstehenden Ehescheidung beabsichtigen, Immobilien in Italien ganz oder teilweise an den Ehepartner abzutreten, oder solche zugewiesen bekommen; Ausführungen zu den notwendigen Bedingungen der Scheidungsvereinbarung, um in Italien in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen.
  • Unterstützung für Mandanten, die in Italien Immobilien geerbt haben. Durch die rechtzeitige Einreichung der Erbschaftserklärung in Italien lässt sich die Auflegung von nicht unerheblichen Geldstrafen vermeiden.
  • Unterstützung für Mandanten, bei denen sich die Erbschaft in Italien auf hier registrierte bewegliche Güter bezieht (Boote, Fahrzeuge).
  • Unterstützung für Mandanten, die bei einer Erbschaft in Italien die Freigabe von bei Banken hinterlegten Geldbeträgen erreichen möchten.

KONTINUIERLICHE ZUSAMMENARBEIT

Bereits seit Jahren besteht in denselben Büroräumen eine stabile kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Gemeinschaftskanzlei der Notare Marco Porceddu Cilione und Alessio Porceddu Cilione, eine Notarkanzlei mit großer Erfahrung und Professionalität bei der Abwicklung von Erbsachen in Italien und internationalen Immobiliengeschäften.

Die Notarkanzlei hat einen Sitz auch in Malcesine und kann auf Mitarbeiter deutscher Muttersprache zählen.